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SUN MICROSYSTEMS, INC.
BINÄRCODE-LIZENZVERTRAG
Hinweis: Diese Lizenzvereinbarung dient zu Ihrer Information.
Sie finden die gleiche Vereinbarung als Teil des heruntergeladenen
Java-Softwarepakets und sie regelt dessen Verwendung. Um die
Installation des Java-Softwarepakets zu beenden und das Produkt nutzen
zu können, werden Sie zur Annahme untenstehender Klauseln aufgefordert.
Sun Microsystems, Inc.
Binärcode-Lizenzvertrag
für die
JAVA 2 PLATFORM STANDARD EDITION RUNTIME ENVIRONMENT 5.0
SUN MICROSYSTEMS, INC. („SUN") IST NUR UNTER DER BEDINGUNG BEREIT,
IHNEN EINE LIZENZ FÜR DIE UNTEN BEZEICHNETE SOFTWARE ZU GEWÄHREN, DASS
SIE ALLE IN DIESEM BINÄRCODE-LIZENZVERTRAG SOWIE DEN ZUSÄTZLICHEN
LIZENZBEDINGUNGEN (ZUSAMMEN DER „VERTRAG") AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN
ANNEHMEN. BITTE LESEN SIE DEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH
HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT
DEN BEDINGUNGEN DES VERTRAGS EINVERSTANDEN. WENN SIE DIE BEDINGUNGEN
ANNEHMEN, KLICKEN SIE AUF DIE AM ENDE DES VERTRAGS ABGEBILDETE
SCHALTFLÄCHE „ANNEHMEN". SOLLTEN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN
EINVERSTANDEN SEIN, WÄHLEN SIE DIE AM ENDE DES VERTRAGS ABGEBILDETE
SCHALTFLÄCHE „ABLEHNEN"; DADURCH WIRD DER HERUNTERLADE- BZW.
INSTALLATIONSVORGANG ABGEBROCHEN.
- DEFINITIONEN. Der Begriff „Software" bezieht sich auf
das oben bezeichnete Computerprogramm in binärer Form, alle sonstigen
maschinenlesbaren Materialien, (einschließlich, jedoch nicht beschränkt
auf Bibliotheken, Quelldateien, Headerdateien und andere Datendateien),
alle etwaig von Sun zur Verfügung gestellten Aktualisierungen oder
Fehlerbehebungen sowie sämtliche Benutzerhandbücher,
Programmieranleitungen und sonstige Dokumentationen, die Ihnen von Sun
gemäß dieses Vertrags bereitgestellt werden. Der Begriff „Programme"
bezieht sich auf Java-Applets und -Anwendungen, die auf der Java 2
Platform Standard Edition (J2SE Platform)-Plattform auf Java-fähigen
Allzweck-Desktop-Computern und -Servern laufen sollen.
- BENUTZERLIZENZ. Vorbehaltlich
der Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich,
jedoch nicht begrenzt auf Java-Technologiebeschränkungen der
Zusätzlichen Lizenzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht
ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie
Lizenz zur internen Reproduktion und Verwendung der vollständigen und
nicht modifizierten Software zum alleinigen Zweck, Programme laufen zu
lassen. Zusatzlizenzen für Entwickler und/oder Verlage werden in den
Zusätzlichen Lizenzbedingungen gewährt.
- BESCHRÄNKUNGEN.
Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich
geschütztes Material. Das Eigentumsrecht an der Software und alle
dazugehörigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben bei Sun und/oder
seinen Lizenzgebern. Ihnen ist nicht gestattet, die Software zu
modifizieren, dekompilieren oder durch Reverse-Engineering zu
rekonstruieren, es sei denn, die Durchsetzung dieser Beschränkungen ist
rechtlich unzulässig. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die lizenzierte
Software nicht zur Verwendung beim Design, bei der Konstruktion, dem
Betrieb bzw. der Wartung einer Kernkraftanlage entwickelt wurde oder
bestimmt ist. Sun Microsystems, Inc. lehnt jegliche ausdrückliche oder
stillschweigende Gewährleistung der Eignung für eine solche Nutzung ab.
Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder
Anrechte auf irgendwelche Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder
geschäftliche Bezeichnungen von Sun oder seinen Lizenzgebern gewährt.
Zusätzliche Beschränkungen für Entwickler und/oder Verlage sind in den
Zusätzlichen Lizenzbedingungen dargelegt.
- BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG.
Sun gewährleistet, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf.
bereitgestellt wird, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab
Kaufdatum, das durch eine Kopie der Quittung nachzuweisen ist, bei
normalem Gebrauch keine Materialfehler und Herstellungsmängel aufweist.
Mit Ausnahme des Vorangegangenen wird die Software „WIE BESEHEN ohne
Gewährleistung“ zur Verfügung gestellt. Ihr ausschließliches
Rechtsmittel und die einzige Verpflichtung von Sun im Rahmen dieser
beschränkten Gewährleistung besteht darin, dass Sun nach eigenem
Ermessen die Software-Datenträger ersetzen oder die für die Software
bezahlte Gebühr zurückerstatten wird. Jegliche stillschweigenden
Gewährleistungen bezüglich der Software sind auf 90 Tage beschränkt.
Einige Staaten gestatten in Bezug auf die Dauer von stillschweigenden
Gewährleistungen keine Beschränkungen; aus diesem Grund treffen die
oben dargelegten Bestimmungen u.U. auf Sie nicht zu. Diese beschränkte
Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte. Darüber hinaus stehen
Ihnen möglicherweise andere Rechte zu, welche je nach Staat
unterschiedlich sein können.
- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS.
WENN NICHT ANDERS IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBEN, WERDEN ALLE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN,
GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG
DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK UND DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR RECHTSMÄNGEL
AUSGESCHLOSSEN, AUSSER WENN EIN DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
RECHTLICH ALS UNGÜLTIG ANGESEHEN WIRD.
- HAFTUNGSBEGRENZUNG.
SOWEIT RECHTLICH NICHT UNZULÄSSIG, SCHLIESSEN SUN BZW. SEINE
LIZENZGEBER JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER
DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND
STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE VÖLLIG AUS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND
DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG
MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ERGEBEN, SELBST WENN SUN VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN
UNTERRICHTET WURDE. In keinem Fall überschreitet die Haftung von Sun
Ihnen gegenüber, ob durch Vertrag oder eine unerlaubte Handlung
(einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf sonstige Weise, den Betrag,
den Sie im Rahmen dieses Vertrags für die Software bezahlt haben. Die
vorangegangenen Beschränkungen gelten auch, wenn die oben genannte
Gewährleistungsregelung ihren wesentlichen Zweck verfehlt. In einigen
Staaten ist der Ausschluss von Neben- oder Folgeschäden nicht
gestattet. Aus diesem Grund treffen einige der oben dargelegten
Bestimmungen auf Sie u.U. nicht zu.
- KÜNDIGUNG.
Dieser Vertrag ist bis zu seiner Kündigung gültig. Sie können diesen
Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der Software
vernichten. Dieser Vertrag wird sofort und ohne Benachrichtigung
seitens Sun gekündigt, wenn Sie irgendwelche Bestimmungen dieses
Vertrags nicht einhalten. Dieser Vertrag kann von allen
Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, wenn die Software
Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte
oder geistigen Eigentums wird oder wenn nach Ansicht einer der
Vertragsparteien die Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu erwarten
steht. Nach Kündigung sind alle Kopien der Software von Ihnen zu
vernichten.
- AUSFUHRBESTIMMUNGEN. Die gesamte
Software und alle technischen Daten, die im Rahmen dieses Vertrags zur
Verfügung gestellt werden, unterliegen den US-Ausfuhrkontrollgesetzen
und können darüber hinaus Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen in anderen
Ländern unterliegen. Sie erklären sich bereit, alle solchen Gesetze und
Vorschriften genauestens zu befolgen, und erkennen an, dass Sie dafür
verantwortlich sind, Lizenzen zur Ausfuhr, Neuausfuhr oder Einfuhr
einzuholen, wenn dies nach der Zurverfügungstellung an Sie erforderlich
ist.
- MARKEN UND LOGOS. Sie erkennen gegenüber
Sun an und vereinbaren mit Sun, dass die Marken SUN, SOLARIS, JAVA,
JINI, FORTE und iPLANET sowie alle auf SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE
und iPLANET bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und
sonstigen Markenbezeichnungen („Marken von Sun") das Eigentum von Sun
sind, und Sie verpflichten sich, die sich zurzeit unter
http://www.sun.com/policies/trademarks einsehbaren Marken- und
Logo-Verwendungsbedingungen von Sun einzuhalten. Jegliche Verwendung
der Marken von Sun erfolgt zum Vorteil und im Interesse von Sun.
- EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG.
Wenn die Software durch oder im Namen der US-Regierung oder durch einen
Haupt- oder Unterlieferanten der US-Regierung (gleich auf welcher
Ebene) erworben wird, stehen der Regierung nur die Rechte an der
Software und der begleitenden Dokumentation zu, die in diesem Vertrag
aufgeführt sind, d.h. gemäß 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (bei einem
Erwerb durch das DOD [US-Verteidigungsministerium]) und gemäß 48 CFR
2.101 und 12.212 (bei einem Erwerb durch andere Behörden).
- GELTENDES RECHT.
Alle Klagen in Bezug auf diesen Vertrag unterliegen kalifornischem
Recht und dem maßgeblichen US-Bundesrecht. Es gelten keine
Rechtswahlregeln irgendeiner Rechtsordnung.
- SALVATORISCHE KLAUSEL.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nicht durchsetzbar sein, bleibt
dieser Vertrag unter Ausschluss der nicht durchsetzbaren Bestimmung in
Kraft, es sei denn, dieser Ausschluss würde den vereinbarten Willen der
Parteien vereiteln, in welchem Fall dieser Vertrag als sofort beendet
gilt.
- INTEGRATION. Dieser Vertrag stellt in
Bezug auf seinen Vertragsgegenstand den gesamten Vertrag zwischen Ihnen
und Sun dar. Er hebt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen
oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Zusicherungen und
Gewährleistungen auf und ist bei widersprüchlichen oder zusätzlichen
Bestimmungen in Preisangaben, Bestellungen, Bestätigungen oder
sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien in Bezug auf den
Vertragsgegenstand während des Vertragszeitraums ausschlaggebend. Eine
Änderung dieses Vertrags ist nicht bindend, es sein denn, sie erfolgt
schriftlich und wird von einem Beauftragten beider Parteien
unterzeichnet.
ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN
Diese Zusätzlichen Lizenzbedingungen ergänzen bzw. modifizieren die
Bedingungen des Binärcode-Lizenzvertrags. Begriffe, die in diesen
Zusatzbedingungen nicht definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie im
Binärcode-Lizenzvertrag. Diese Zusatzbedingungen ersetzen alle
unvereinbaren oder widersprüchlichen Bedingungen des
Binärcode-Lizenzvertrags oder der Lizenzen, die in der Software
enthalten sind.
- Lizenzgewährung zur internen Nutzung und Entwicklung der Software.
Gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags und den in der
Software-„README“-Datei vorgesehenen Beschränkungen und Ausnahmen,
einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf
Java-Technologiebeschränkungen dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun
Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und
gebührenfreie Lizenz zur internen Reproduktion und internen Verwendung
der Software in ihrer vollständigen und unmodifizierten Form, und zwar
lediglich zur Konstruktion, Entwicklung und zum Testen Ihrer Programme.
- Lizenz für den Vertrieb der Software.
Gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags und den in der
Software-„README“-Datei vorgesehenen Beschränkungen und Ausnahmen,
einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf
Java-Technologiebeschränkungen dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun
Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und
gebührenfreie Lizenz zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software,
vorausgesetzt, (i) Sie vertreiben die Software in ihrer vollständigen
und unmodifizierten Form, und zwar nur gebündelt als Teil und zum
alleinigen Zweck der Ausführung Ihrer Programme, (ii) die Programme
erweitern die Software um eine wesentliche und hauptsächliche
Funktionalität, (iii) Sie vertreiben keine zusätzliche Software, die
irgendwelche Komponente(n) der Software ersetzen soll, (iv) Sie
entfernen oder ändern keine in der Software enthaltenen Schutzrechts-
oder eigentumsrechtlichen Hinweise, (v) Sie vertreiben die Software nur
vorbehaltlich eines Lizenzvertrags, der die Interessen von Sun in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags schützt und (vi)
Sie verpflichten sich, Sun und seine Lizenzgeber in Bezug auf
Schadensersatz, Kosten, Verbindlichkeiten, Vergleichssummen und/oder
Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltshonorare) zu verteidigen und
freizustellen, die sich in Verbindung mit etwaigen Forderungen,
Rechtsstreitigkeiten oder Klagen Dritter auf Grund der Verwendung oder
des Vertriebs jeglicher oder aller Programme und/oder Software ergeben
bzw. daraus erfolgen.
- Java-Technologiebeschränkungen.
Sie dürfen keine Klassen, Schnittstellen oder Unterpakete erstellen,
modifizieren oder Änderungen an deren Verhalten vornehmen bzw. deren
Erstellung, Modifizierung oder die Änderung an deren Verhalten durch
Ihre Lizenzgeber zulassen, die in irgendeiner Weise als „java“, „javax“
oder „sun“ oder durch ähnliche Konventionen identifiziert werden, die
von Sun in Benennungskonventionen spezifiziert sind.
- Quellcode.
Die Software kann Quellcode enthalten, der nur für Referenzzwecke gemäß
den Bedingungen dieses Vertrags bereitgestellt wird, es sei denn, er
wird ausdrücklich für andere Zwecke lizenziert. Der Quellcode darf
nicht wiederveräußert werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich in
diesem Vertrag gestattet.
- Lizenzen Dritter.
Zusätzliche Copyright-Informationen und Lizenzbedingungen, die sich auf
Teile der Software beziehen, können der
THIRDPARTYLICENSEREADME.txt-Datei entnommen werden. Zusätzlich zu den
in der THIRDPARTYLICENSEREADME.txt-Datei enthaltenen
Opensource-/Freeware-Lizenzbestimmungen und -bedingungen Dritter gelten
die in den Paragraphen 5 und 6 des Binärcode-Lizenzvertrags enthaltenen
Bestimmungen zum Gewährleistungsausschluss und zu
Haftungsbeschränkungen für die gesamte Software in diesem Vertrieb.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sun Microsystems, Inc., 4150 Network Circle, Santa Clara, Kalifornien 95054, USA.
(LFI#141623/Formular ID#011801)
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